Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Ausbildung der Hundeschule fit4dog
Stand: 09.03.2009
1. Geltung der Bedingungen
1.1. Die Leistungen und Angebote der Hundeschule fit4dog erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
1.2. Diese Geschäftsbedingungen gelten somit auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden. Spätestens mit Beginn der ersten Ausbildungseinheit
gelten diese Bedingungen als angenommen.
2. Anmeldung, Angebot und Vertragsschluss
2.1. Die Angebote der Hundeschule fit4dog sind freibleibend und unverbindlich.
Die wöchentlichen Ausbildungszeiten können bei Bedarf geändert
werden.
2.2. Der Kunde ist vier Wochen an seine Anmeldung zu einer Ausbildung
bei der Hundeschule fit4dog gebunden. Sollten sich weniger als fünf
Kunden zu einer Ausbildungsgruppe anmelden, kann die Hundeschule fit4dog
die entsprechende Ausbildung absagen.
2.3. Annahmeerklärungen, vor allem von Anmeldungen sowie sonstiger
Angebote von Kunden bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung
der Hundeschule fit4dog in Schrift- oder Textform.
3. Zahlung und Preise
3.1. Rechnungen der Hundeschule fit4dog sind zahlbar innerhalb von 14
Tagen ab Rechnungsdatum. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn
die Hundeschule fit4dog über den Betrag verfügen kann.
3.2. Die Hundeschule fit4dog kann Zahlung per Vorkasse verlangen.
3.3. Die Hundeschule fit4dog berechnet 0,50 € pro gefahrenen Kilometer
ab ihrem Betriebssitz bei Anreise zum Kunden.
3.4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die Hundeschule fit4dog
berechtigt,
3.4.1. vom Vertrag zurückzutreten oder
3.4.2. von dem betreffenden Zeitpunkt ab bankübliche Zinsen zu verlangen.
Der Nachweis eines höheren Schadens durch die Hundeschule fit4dog
ist zulässig.
3.5. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Minderung nur berechtigt, wenn
diese Ansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig
sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde nur wegen Gegenansprüchen
aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
3.6. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
4. Teilnahmevoraussetzungen an der Ausbildung
4.1. Es dürfen nur gesunde Hunde teilnehmen, die über den allgemein
anerkannten Impfschutz, insbesondere gegen Tollwut, Hepatitis C, Leptospirose,
Parvovirose, Staupe und Zwingerhusten, verfügen. Der Kunde hat auf
Verlangen den Impfpass des Hundes oder eine entsprechende veterinärärztliche
Bescheinigung vorzulegen.
4.2. Jeder Hund muss haftpflichtversichert sein. Die Versicherungssumme
muss mindestens 2.000.000 € betragen. Der Kunde hat auf Verlangen
die Versicherungspolice vorzulegen.
4.3. Der Kunde ist verpflichtet, vor der ersten Ausbildungseinheit die
Hundeschule fit4dog über aktuelle Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten,
übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeil
seines Hundes zu informieren.
4.4. Darüber hinaus versichert der Kunde, dass sein Hund frei von
ansteckenden Krankheiten ist.
5. Durchführung der Ausbildung
5.1. Jeder Hund muss im Falle von Ausbildungsgruppen zur gemeinsamen Ausbildung
mit anderen Hunden geeignet sein. Die Zusammensetzung von Ausbildungsgruppen
liegt ausschließlich im Ermessen der Hundeschule fit4dog.
5.2. Die Ausbildungseinheiten können bei besonders ungeeignetem Wetter
wie Platzregen, Hagel, Sturm oder hohem Schnee abgesagt werden. Bei Absage
fest vereinbarter Ausbildungseinheiten durch die Hundeschule fit4dog werden
die Ausbildungseinheiten nachgeholt.
5.3. Der Ort der Durchführung der Ausbildung wird dem Kunden vor
der jeweiligen Ausbildungseinheit mitgeteilt.
5.4. Die Hundeschule fit4dog garantiert nicht, dass die Ausbildung erfolgreich
ist, da der Erfolg nicht zuletzt vom Kunden abhängt.
6. Absage des Kunden
6.1. Der Kunde ist zur Zahlung der vollen Kursgebühr auch bei vorzeitiger
Beendigung der bestellten Ausbildung verpflichtet, es sei denn, er weist
einen wichtigen Grund für die vorzeitige Beendigung nach. In diesem
Falle erfolgt eine anteilige Erstattung.
6.2. Sagt der Kunde eine ausschließlich für ihn durchzuführende
einzelne Ausbildungseinheit spätestens eine Woche vor Beginn aus
wichtigem Grund ab, wird diese Ausbildungseinheit ohne weitere Kosten
nachgeholt. Wird eine einzelne Ausbildungseinheit vom Kunden nicht abgesagt
oder verspätet sich der Kunde, wird diese Ausbildungseinheit berechnet.
7. Haftungsbeschränkung
7.1. Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund,
sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche
aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzung
oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden
gemäß § 823 BGB. Der Ausschluss gilt nicht, soweit nach
dem Produkthaftungsgesetz, sonstiger Produzentenhaftung oder in Fällen
des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, des Fehlens garantierter
Beschaffenheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, insbesondere
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, zwingend
gehaftet wird.
7.2. Schadensersatzansprüche verjähren zwölf Monate ab
Entstehung des Anspruches mit Ausnahme von Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz,
sonstiger Produzentenhaftung oder in Fällen des Vorsatzes, der groben
Fahrlässigkeit, des Fehlens garantierter Beschaffenheit oder der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, insbesondere der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.3. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit
den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
7.4. Soweit der Schadensersatz gegenüber der Hundeschule fit4dog
ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick
auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Hundeschule fit4dog.
8. Sonstiges
8.1. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit
der Hundeschule fit4dog geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der schriftlichen Zustimmung der Hundeschule fit4dog.
8.2. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit
der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.