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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ausbildung der Hundeschule fit4dog

Stand: 09.03.2009

1. Geltung der Bedingungen
1.1. Die Leistungen und Angebote der Hundeschule fit4dog erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
1.2. Diese Geschäftsbedingungen gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Beginn der ersten Ausbildungseinheit gelten diese Bedingungen als angenommen.

2. Anmeldung, Angebot und Vertragsschluss
2.1. Die Angebote der Hundeschule fit4dog sind freibleibend und unverbindlich. Die wöchentlichen Ausbildungszeiten können bei Bedarf geändert werden.
2.2. Der Kunde ist vier Wochen an seine Anmeldung zu einer Ausbildung bei der Hundeschule fit4dog gebunden. Sollten sich weniger als fünf Kunden zu einer Ausbildungsgruppe anmelden, kann die Hundeschule fit4dog die entsprechende Ausbildung absagen.
2.3. Annahmeerklärungen, vor allem von Anmeldungen sowie sonstiger Angebote von Kunden bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung der Hundeschule fit4dog in Schrift- oder Textform.

3. Zahlung und Preise
3.1. Rechnungen der Hundeschule fit4dog sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Hundeschule fit4dog über den Betrag verfügen kann.
3.2. Die Hundeschule fit4dog kann Zahlung per Vorkasse verlangen.
3.3. Die Hundeschule fit4dog berechnet 0,50 € pro gefahrenen Kilometer ab ihrem Betriebssitz bei Anreise zum Kunden.
3.4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die Hundeschule fit4dog berechtigt,
3.4.1. vom Vertrag zurückzutreten oder
3.4.2. von dem betreffenden Zeitpunkt ab bankübliche Zinsen zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch die Hundeschule fit4dog ist zulässig.
3.5. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Minderung nur berechtigt, wenn diese Ansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
3.6. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.

4. Teilnahmevoraussetzungen an der Ausbildung
4.1. Es dürfen nur gesunde Hunde teilnehmen, die über den allgemein anerkannten Impfschutz, insbesondere gegen Tollwut, Hepatitis C, Leptospirose, Parvovirose, Staupe und Zwingerhusten, verfügen. Der Kunde hat auf Verlangen den Impfpass des Hundes oder eine entsprechende veterinärärztliche Bescheinigung vorzulegen.
4.2. Jeder Hund muss haftpflichtversichert sein. Die Versicherungssumme muss mindestens 2.000.000 € betragen. Der Kunde hat auf Verlangen die Versicherungspolice vorzulegen.
4.3. Der Kunde ist verpflichtet, vor der ersten Ausbildungseinheit die Hundeschule fit4dog über aktuelle Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeil seines Hundes zu informieren.
4.4. Darüber hinaus versichert der Kunde, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist.

5. Durchführung der Ausbildung
5.1. Jeder Hund muss im Falle von Ausbildungsgruppen zur gemeinsamen Ausbildung mit anderen Hunden geeignet sein. Die Zusammensetzung von Ausbildungsgruppen liegt ausschließlich im Ermessen der Hundeschule fit4dog.
5.2. Die Ausbildungseinheiten können bei besonders ungeeignetem Wetter wie Platzregen, Hagel, Sturm oder hohem Schnee abgesagt werden. Bei Absage fest vereinbarter Ausbildungseinheiten durch die Hundeschule fit4dog werden die Ausbildungseinheiten nachgeholt.
5.3. Der Ort der Durchführung der Ausbildung wird dem Kunden vor der jeweiligen Ausbildungseinheit mitgeteilt.
5.4. Die Hundeschule fit4dog garantiert nicht, dass die Ausbildung erfolgreich ist, da der Erfolg nicht zuletzt vom Kunden abhängt.

6. Absage des Kunden
6.1. Der Kunde ist zur Zahlung der vollen Kursgebühr auch bei vorzeitiger Beendigung der bestellten Ausbildung verpflichtet, es sei denn, er weist einen wichtigen Grund für die vorzeitige Beendigung nach. In diesem Falle erfolgt eine anteilige Erstattung.
6.2. Sagt der Kunde eine ausschließlich für ihn durchzuführende einzelne Ausbildungseinheit spätestens eine Woche vor Beginn aus wichtigem Grund ab, wird diese Ausbildungseinheit ohne weitere Kosten nachgeholt. Wird eine einzelne Ausbildungseinheit vom Kunden nicht abgesagt oder verspätet sich der Kunde, wird diese Ausbildungseinheit berechnet.

7. Haftungsbeschränkung
7.1. Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Der Ausschluss gilt nicht, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz, sonstiger Produzentenhaftung oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, des Fehlens garantierter Beschaffenheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, insbesondere der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, zwingend gehaftet wird.
7.2. Schadensersatzansprüche verjähren zwölf Monate ab Entstehung des Anspruches mit Ausnahme von Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, sonstiger Produzentenhaftung oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, des Fehlens garantierter Beschaffenheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, insbesondere der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.3. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
7.4. Soweit der Schadensersatz gegenüber der Hundeschule fit4dog ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Hundeschule fit4dog.

8. Sonstiges
8.1. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit der Hundeschule fit4dog geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung der Hundeschule fit4dog.
8.2. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.